1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen sind für Verträge zwischen Ali Yakubi und Ferhat Sarioglu GbR (nachfolgend „MeinWagenCheck“ oder „wir“) und privaten Auftraggebern vorgesehen. Unsere Kontaktdaten: Ali Yakubi und Ferhat Sarioglu GbR, Klosterwall 2, 20095 Hamburg, Deutschland. E-Mail: kontakt@meinwagencheck.de. Telefon: 040 – 600 510 49.
MeinWagenCheck ist Vertragspartner für den beauftragten Fahrzeugcheck einschließlich Organisation und Bericht. Wir können geeignete selbstständige Sachverständige mit der Durchführung beauftragen. Unsere vertragliche Verantwortung gegenüber dir bleibt bestehen. Durch die Zuweisung eines Sachverständigen entsteht kein zusätzlicher kostenpflichtiger Vertrag zwischen dir und dieser Person.
Der Kaufvertrag über das Fahrzeug wird ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Für gewerbliche Aufträge und die Zusammenarbeit mit Sachverständigen sind gesonderte Vereinbarungen vorgesehen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Pakete ist eine Einladung, einen Fahrzeugcheck anzufragen. Du kannst Fahrzeug, Standort, Paket und Zusatzleistungen angeben und deine Angaben vor dem Absenden ändern. Eine Eingangsbestätigung oder Auftragsnummer bestätigt zunächst nur den Eingang der Anfrage.
Für einen entgeltlichen Auftrag erhältst du ein konkretes Angebot mit Fahrzeug, Prüfumfang, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen, Ausführungszeitraum sowie diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung. Der Vertrag kommt zustande, wenn du dieses Angebot ausdrücklich annimmst. Eine Testanfrage, Schweigen oder die bloße Angabe eines Wunschtermins genügt dafür nicht.
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsunterlagen werden dir auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail mit Anlagen, zur Verfügung gestellt. Die gesondert vereinbarte Berichtssprache kann Englisch sein.
3. Prüfumfang und Grenzen der Begutachtung
Maßgeblich sind das im Angebot bezeichnete Paket, ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen und besondere Prüfwünsche. Der Check dokumentiert den am Prüftermin im vereinbarten Umfang feststellbaren Zustand des konkret bezeichneten Fahrzeugs. Er umfasst eine fachgerechte Prüfung und einen nachvollziehbaren Bericht über Befunde und Prüfgrenzen.
Untersucht werden die nach dem vereinbarten Umfang zugänglichen Bereiche. Demontagen, zerstörende Prüfungen, eine Hauptuntersuchung, eine vollständige technische Zerlegung, eine Kompressionsprüfung oder ein gesonderter Batterie-Gesundheitstest sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Der gewöhnliche Fahrzeugcheck ist keine Hauptuntersuchung und kein Verkehrssicherheitszertifikat.
Nicht erkennbare, verdeckte oder erst später auftretende Defekte können durch einen Zustandscheck nicht vollständig ausgeschlossen werden. Angaben des Verkäufers, eigene Feststellungen und Einschätzungen werden im Bericht voneinander unterschieden. Diese Leistungsbeschreibung schränkt die Pflicht zur fachgerechten Prüfung oder gesetzliche Mängelrechte nicht ein.
Wird ein vereinbarter wesentlicher Prüfbereich unzugänglich, informieren wir dich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Ein nicht geprüfter Punkt wird nicht als mängelfrei bewertet. Deine Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen bleiben bestehen.
4. FIN-Abfrage ab Premium Plus
Ab Premium Plus gehört eine Abfrage der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) zur Fahrzeughistorie zum vorgesehenen Leistungsumfang. Dabei werden verfügbare Ereignisse, Unfall- und Schadeneinträge, historische Kilometerstände, Diebstahlhinweise, Ausstattungsdaten und weitere Auffälligkeiten ausgewertet.
Die verfügbaren Daten unterscheiden sich nach Fahrzeug, Herkunft, Datenquelle und Zeitpunkt. Eine Abfrage ohne Treffer ist weder ein Nachweis für Unfallfreiheit noch für einen richtigen Kilometerstand oder einen unauffälligen Diebstahlstatus. Hinterlegte Ausstattungsdaten können unvollständig sein.
Abfragezeitpunkt, Datenumfang und erkennbare Einschränkungen werden dokumentiert. Kann die vereinbarte Abfrage insgesamt nicht durchgeführt werden, wird dies mitgeteilt und das weitere Vorgehen mit dir abgestimmt. Gesetzliche Rechte wegen fehlender Leistungen bleiben unberührt. Die Abfrage ersetzt die Begutachtung vor Ort nicht.
5. Termin und notwendige Mitwirkung
Ein Wunschtermin ist erst nach ausdrücklicher Terminbestätigung verbindlich. Bitte übermittle uns richtige Fahrzeug- und Standortangaben und informiere uns rechtzeitig über Änderungen, etwa einen zwischenzeitlichen Verkauf oder einen Standortwechsel.
Die Prüfung setzt die Zustimmung des zur Verfügung über das Fahrzeug Berechtigten voraus. Bitte stimme den Zugang zu Fahrzeug, Schlüsseln und den erforderlichen Unterlagen mit dem Verkäufer ab. Gib Kontaktdaten und Dokumente Dritter nur weiter, soweit du hierzu berechtigt bist, und vermeide nicht benötigte personenbezogene Angaben.
Ein Prüfversuch unter unsicheren Bedingungen wird nicht durchgeführt. Bei Hindernissen nehmen wir Kontakt zu dir auf und dokumentieren den Grund. Eine dadurch erforderliche zusätzliche Leistung oder weitere Anfahrt wird nur nach vorheriger Information über die Kosten und deiner ausdrücklichen Beauftragung berechnet.
6. Probefahrt und weitere Zusatzleistungen
Eine Probefahrt erfolgt nur, wenn sie ausgewählt oder ausdrücklich vereinbart wurde und vor Ort rechtlich sowie tatsächlich möglich ist. Erforderlich sind insbesondere die Zustimmung des Berechtigten, ein fahrbereites Fahrzeug und geklärte Zulassungs- und Versicherungsbedingungen. Die Bedingungen und gegebenenfalls der Grund für den Ausfall werden dokumentiert.
Kann eine separat berechnete Probefahrt nicht stattfinden, wird der hierfür berechnete Aufpreis erstattet. Bei einer im Paket enthaltenen, ausdrücklich von der Durchführbarkeit abhängigen Probefahrt fällt kein gesonderter Aufpreis an. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Kaufbegleitung und Kaufberatung unterstützen dich bei der technischen und praktischen Beurteilung. Eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, ein bestimmter Verhandlungserfolg oder der Abschluss eines Fahrzeugkaufvertrags werden nicht zugesagt. Zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklicher Auswahl oder Vereinbarung berechnet.
7. Preise, Zahlung und Abrechnung
Der vor Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtpreis umfasst den vereinbarten Prüfumfang und alle ausgewählten Zusatzleistungen einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer. Etwaige Anfahrts- oder sonstige Zusatzkosten müssen vor deiner Annahme ausdrücklich im Angebot stehen. Es werden keine nachträglichen, unangekündigten Pflichtzuschläge erhoben.
Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Eine Vorauszahlung ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. In der derzeitigen Testversion findet keine Zahlung statt. Ein künftiger Zahlungsdienstleister wird vor seiner Nutzung benannt.
Du erhältst eine Rechnung von MeinWagenCheck. Die Vergütung der von uns beauftragten Sachverständigen erfolgt durch uns. Diese AGB verpflichten dich nicht zu zusätzlichen Zahlungen an den Sachverständigen.
8. Bericht und Rückfragen
Der Bericht wird nach der Prüfung und internen Durchsicht im vereinbarten Format und innerhalb des im Angebot vereinbarten Zeitraums bereitgestellt. Er benennt das Fahrzeug, den Prüfzeitpunkt, die dokumentierten Befunde und die tatsächlichen Einschränkungen der Prüfung.
Eine vereinbarte telefonische Berichtsbesprechung findet nach Abstimmung statt. Du darfst den Bericht für deine Kaufentscheidung nutzen und ihn hierfür beispielsweise mit dem Verkäufer, einer Werkstatt oder einer beratenden Person teilen. Bei der Weitergabe sind enthaltene personenbezogene Angaben Dritter zu berücksichtigen.
Der Bericht ist keine Zusage über den künftigen Zustand oder einen bestimmten Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Über den Kauf entscheidest du selbst. Unsere Verantwortung für die vertraglich geschuldete Leistung bleibt davon unberührt.
9. Terminänderung und Stornierung
Bitte melde dich möglichst früh, wenn sich deine Pläne ändern. Wir prüfen gemeinsam mit dir, ob sich der Termin verschieben lässt. Ein Ersatztermin und etwaige zusätzliche Leistungen oder Kosten werden nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung vereinbart. Eine Umbuchungsanfrage allein beendet den bisherigen Auftrag nicht; eine eindeutige Absage dagegen bedarf keiner Zustimmung durch uns.
Die folgende Stornierungsregel gilt für die Beendigung eines bereits geschlossenen Vertrags außerhalb eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs. Vor Vertragsschluss kannst du deine Anfrage kostenlos zurücknehmen. Kostenlose Testanfragen bleiben in jedem Fall kostenlos.
Bei einer frühzeitigen Stornierung begrenzen wir einen uns gesetzlich zustehenden Vergütungs- oder Ersatzanspruch insgesamt auf höchstens 30 % des vereinbarten Gesamtpreises einschließlich gebuchter Zusatzleistungen. Frühzeitig ist eine Stornierung, wenn sie uns vor der verbindlichen Terminbestätigung oder mindestens 24 Stunden vor dem bestätigten Beginn des Vor-Ort-Checks zugeht und der Vor-Ort-Check noch nicht begonnen hat.
Die 30 % sind eine Obergrenze, keine automatisch anfallende Gebühr und kein Mindestbetrag. Wir legen einen etwaigen Anspruch und seine Berechnung nachvollziehbar dar. Besteht kein Anspruch oder fällt er geringer aus, zahlst du nichts beziehungsweise nur den geringeren Betrag. Du kannst jederzeit nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht. Zusätzliche Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder Sachverständigenkosten werden nicht neben dieser Obergrenze berechnet.
Geht die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem bestätigten Termin zu oder hat der Vor-Ort-Check bereits begonnen, richtet sich ein etwaiger Anspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet weder einen automatischen Einbehalt des vollständigen Preises noch einen Ausschluss deiner Kündigungsrechte. Bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den anwendbaren Regeln berücksichtigt. Soweit § 648 BGB gilt, wird auch ein böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb angerechnet.
Für die 24-Stunden-Grenze zählen fortlaufende Stunden einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Beispiel: Bei einem bestätigten Termin am Dienstag um 12:00 Uhr geht eine frühzeitige Stornierung spätestens am Montag um 12:00 Uhr bei uns ein. Maßgeblich ist der dir ausdrücklich bestätigte Termin; eine interne Zusage eines Sachverständigen allein ist noch keine Terminbestätigung an dich.
Dein gesetzliches Widerrufsrecht und dessen eigene Fristen, Rücktrittsrechte, Kündigung aus wichtigem Grund sowie Rechte bei Mängeln bleiben unberührt. Ein wirksamer Widerruf wird ausschließlich nach den gesetzlichen Widerrufsregeln abgerechnet; hierfür gilt keine Stornogebühr. Wir beurteilen deine Erklärung nach ihrem Inhalt: Das Wort „Stornierung“ schließt einen darin liegenden Widerruf nicht aus. Für denselben Vorgang werden Wertersatz und Stornierungsvergütung nicht doppelt verlangt.
Können wir einen vereinbarten Check nicht leisten, informieren wir dich unverzüglich. Einen Ersatztermin musst du nicht akzeptieren, soweit dir gesetzlich ein Recht zur Lösung vom Vertrag zusteht. Für nicht geschuldete oder endgültig nicht erbrachte Leistungen erhaltene Zahlungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben zurückgezahlt.
10. Widerrufsrecht und früher Leistungsbeginn
Verbrauchern steht bei entsprechenden Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Eine Terminbuchung allein beseitigt das Widerrufsrecht nicht.
Soll eine kostenpflichtige Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir vorher dein ausdrückliches Verlangen und deine Zustimmung zum frühen Beginn sowie deine Bestätigung ein, dass du das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung kennst. Die bloße Annahme dieser AGB ersetzt diese Erklärungen nicht. Ohne die erforderlichen Erklärungen beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Vollständig erfüllt ist der Auftrag erst, wenn alle vereinbarten Leistungen erbracht sind. Dazu gehören der Fahrzeugcheck, die vereinbarte Übermittlung oder Bereitstellung des Berichts und die gebuchten Zusatzleistungen einschließlich einer vereinbarten Berichtsbesprechung. Eine interne Auftragsannahme, Terminbestätigung oder die Prüfung vor Ort allein genügt nicht.
Ein etwaiger Wertersatz nach einem Widerruf setzt insbesondere dein ausdrückliches Verlangen nach frühem Beginn und eine ordnungsgemäße Information über Widerruf und Wertersatz voraus. Maßgeblich ist der Wert der bis zum Widerruf erbrachten vertraglichen Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang. Interne Kosten und Sachverständigenrechnungen werden nicht automatisch an dich weitergereicht. Die Stornierungsregel in Ziffer 9 ersetzt diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
11. Mängel, Beschwerden und Haftung
Bei Mängeln unserer Leistung gelten die gesetzlichen Rechte. Bitte beschreibe Beanstandungen möglichst konkret und nenne, soweit verfügbar, die Auftragsnummer. Eine besonders kurze Ausschlussfrist für Beschwerden wird nicht vereinbart. Soweit das Gesetz zunächst eine Nacherfüllung vorsieht, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese Bedingungen schließen insbesondere eine Haftung für eigenes Verschulden oder das Verschulden eingesetzter Erfüllungsgehilfen nicht pauschal aus. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird keine Haftungsbegrenzung vereinbart.
Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die beschriebenen Prüfgrenzen berechtigen uns nicht, erkennbare Mängel zu übersehen oder vereinbarte Leistungen ohne Abstimmung wegzulassen.
12. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in den gesonderten Datenschutzhinweisen. Diese Informationen sind keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Datenverarbeitungen.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates deines gewöhnlichen Aufenthalts bleiben anwendbar, soweit sie dir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schutz gewähren. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.